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Über uns

Was Sie schon immer wissen wollten:


Informieren Sie sich kurz und knapp über unseren Landesverband. Wir stellen Ihnen unser Team, die Grundlagen, Leistungen und Vorteile dar.

  • Die GÖD ist anerkannter Tarifpartner, führt Tarifverhandlungen sowohl für den öffentlichen Dienst als auch mit Dienstleistungsanbietern der Privatwirtschaft und schließt Tarifverträge ab.
  • Die GÖD ist unabhängig, kirchlich und parteipolitisch nicht gebunden.
  • Die GÖD ist eine Einzelgewerkschaft im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands
  • Die GÖD beteiligt sich an Personal-, Betriebs-und Aufsichtsratswahlen
  • Die GÖD ist eine demokratische Alternative zu anderen Gewerkschaften.

Ziele der GÖD

  • Sicherung und Ausbau unseres Systems der sozialen Marktwirtschaft
  • Mehr Mitbestimmung des einzelnen Arbeitnehmers
  • Gegen Fremdbestimmung durch Funktionäre
  • Anerkennung der persönlichen beruflichen Leistungen
  • Gerechtere Bezahlung von Frauenarbeit
  • Gegen Diskriminierungen jeglicher Art
  • Familienfreundliche Tarifpolitik
  • Förderung der Eigentumsbildung der Arbeitnehmer
  • Bekenntnis zur Koalitionsfreiheit
  • Stärkung und Sicherung der Selbstverwaltung

Wir bieten für unsere Mitglieder:

  • Rechtschutz
  • Streikunterstützung
  • Freizeitunfallversicherung
  • Vertretung vor Sozial- und Arbeitsgerichten

Vorteile für unsere Mitglieder:

  • Kostenlose Prozeßvertretung und Beratung in arbeits-, dienst- und sozialrechtlichen Streitigkeiten (Rechtschutz).
  • Unterstützung bei gewerkschaftlich anerkannten Streiks, Aussperrungen und Maßregelungen.
  • Kostenlose Gewerkschaftszeitung und andere Informationen.
  • Fortbildungsseminare, Personalrats- und Betriebsratsschulungen..
  • Automobilclub (AVD) zu ermäßigtem Preis.
  • Günstige Rechtschutzversicherung.
  • Freizeit-Unfallversicherung (im satzungsgemäßen Beitrag enthalten), siehe unten.



Leistungen der Freizeit-Unfallversicherung

6.135,50 € Unfalltod
7.669,38 € Ganzinvalidität (anteilsm. bei Teilinvalidität)
5,62 € Krankenhaustagegeld
1.022.58 € Bergungskosten

Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. Eine unverzügliche Meldung des Unfalls hat an die GÖD-Landesgeschäftsstelle zu erfolgen.