Über uns
Was Sie schon immer wissen wollten:
Informieren Sie sich kurz und knapp über unseren Landesverband. Wir stellen Ihnen unser Team, die Grundlagen, Leistungen und Vorteile dar.
- Die GÖD ist anerkannter Tarifpartner, führt Tarifverhandlungen sowohl für den öffentlichen Dienst als auch mit Dienstleistungsanbietern der Privatwirtschaft und schließt Tarifverträge ab.
- Die GÖD ist unabhängig, kirchlich und parteipolitisch nicht gebunden.
- Die GÖD ist eine Einzelgewerkschaft im Christlichen Gewerkschaftsbund Deutschlands
- Die GÖD beteiligt sich an Personal-, Betriebs-und Aufsichtsratswahlen
- Die GÖD ist eine demokratische Alternative zu anderen Gewerkschaften.
Ziele der GÖD
- Sicherung und Ausbau unseres Systems der sozialen Marktwirtschaft
- Mehr Mitbestimmung des einzelnen Arbeitnehmers
- Gegen Fremdbestimmung durch Funktionäre
- Anerkennung der persönlichen beruflichen Leistungen
- Gerechtere Bezahlung von Frauenarbeit
- Gegen Diskriminierungen jeglicher Art
- Familienfreundliche Tarifpolitik
- Förderung der Eigentumsbildung der Arbeitnehmer
- Bekenntnis zur Koalitionsfreiheit
- Stärkung und Sicherung der Selbstverwaltung
Wir bieten für unsere Mitglieder:
- Rechtschutz
- Streikunterstützung
- Freizeitunfallversicherung
- Vertretung vor Sozial- und Arbeitsgerichten
Vorteile für unsere Mitglieder:
- Kostenlose Prozeßvertretung und Beratung in arbeits-, dienst- und sozialrechtlichen Streitigkeiten (Rechtschutz).
- Unterstützung bei gewerkschaftlich anerkannten Streiks, Aussperrungen und Maßregelungen.
- Kostenlose Gewerkschaftszeitung und andere Informationen.
- Fortbildungsseminare, Personalrats- und Betriebsratsschulungen..
- Automobilclub (AVD) zu ermäßigtem Preis.
- Günstige Rechtschutzversicherung.
- Freizeit-Unfallversicherung (im satzungsgemäßen Beitrag enthalten), siehe unten.
Leistungen der Freizeit-Unfallversicherung
6.135,50 € | Unfalltod |
7.669,38 € | Ganzinvalidität (anteilsm. bei Teilinvalidität) |
5,62 € | Krankenhaustagegeld |
1.022.58 € | Bergungskosten |
Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Versicherungsbedingungen. Eine unverzügliche Meldung des Unfalls hat an die GÖD-Landesgeschäftsstelle zu erfolgen.